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Bank / Sparkasse in Brambauer
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Eine Bank (ein Kreditinstitut) ist ein Unternehmen, das sich mit Geschäften des Zahlungs- und Kreditverkehrs befasst. Je nach Typus beschäftigt sich eine Bank mit der Kreditvergabe, der Verwaltung von Spareinlagen, dem Handel mit Wertpapieren oder – im Falle einer Universalbank – mit allem zusammen. Die Gesamtheit aller Banken sowie die gesetzlichen Regelungen dazu bezeichnet man als Bankwesen.

In Deutschland sind Sparkassen Kreditinstitute nach § 1 Kreditwesengesetz (KWG), die auf Grund der Sparkassengesetze der Bundesländer und der dazu für jede einzelne Sparkasse erlassenen Satzung Bankgeschäfte betreiben. Bis auf wenige so genannte „freie Sparkassen“ handelt es sich dabei um öffentlich-rechtliche Kreditinstitute. Die Bezeichnung Sparkasse ist nach § 40 KWG gesetzlich geschützt.

Genossenschaftsbanken sind in Deutschland in der Regel Banken in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft. Die Ansätze der Genossenschaftsbanken gehen auf die Grundsätze der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung von Franz Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Diese beiden gründeten unabhängig voneinander die ersten Kreditgenossenschaften. Während Volksbanken vorwiegend in städtischen Bereichen entstanden, wurden in ländlichen Gebieten Raiffeisenbanken gegründet. Heute noch haben die meisten Genossenschaftsbanken in ihrem Namen Volksbank („Voba“), Raiffeisenbank („Raiba“) oder Volks- und Raiffeisenbank (VR-Bank). Raiffeisenbanken besitzen teilweise heute noch neben dem klassischen Bankgeschäft auch in geringem Umfang einen warenwirtschaftlichen Betrieb. So firmierten Ende 2004 von den 1.335 Genossenschaftsbanken 540 als Volksbank, 477 als Raiffeisenbank und 166 als Volks- und Raiffeisenbank bzw. VR-Bank. Darüber hinaus gibt es noch einige Genossenschaftsbanken unter den Bezeichnungen Spar- und Darlehenskasse (nämlich 11) bzw. Sparda-Bank (12), Genossenschaftsbank (10) sowie Spar- und Kreditbank (ebenfalls 10).
 
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